Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Susan Jorke
Siedlungsweg 9

01558 Großenhain
(- nachfolgend Auftragnehmerin genannt -)

 

1. Geltungsbereich

 

Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, die direkt über die Auftragnehmerin gebucht werden.

 

2. Vertrag

 

|. Die Auftragnehmerin bietet Veranstaltungen wie Einzel- und Gruppenstunden (z.B. Yogastunden, individuelles Coaching, Fitnesskurse) sowie sonstige Veranstaltungen (z.B. Seminare, Workshops, Events usw.) an. Die genaue Bezeichnung wird mit dem Angebot, der Auftragserteilung oder dem Vertragsabschluss bekannt gegeben.

 

II. Bei Einzel- oder Gruppenstunden kommt der Vertrag durch schriftliche Buchung (Brief, E-Mail, persönliche Nachricht bei den sozialen Medien usw.) zustande. Sonstige Veranstaltungen werden durch einen schriftlichen Vertrag bzw. durch ein schriftlich bestätigtes Angebot verbindlich. Eine E-Mail (z.B. mit dem unterschriebenen Vertrag bzw. Angebot als Anlage) gilt ebenfalls als Schriftform.

 

III. Die Vertragsdauer wird individuell schriftlich festgelegt.

 

3. Informationspflicht des Kunden

 

Die Auftragnehmerin ist stets über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen unaufgefordert vor dem Beginn der Stunde, des Workshops o.ä. zu informieren. Sollten während der Stunde, des Workshops o.ä. plötzliche Gesundheits-, oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist die Auftragnehmerin umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

I. Die Zahlung des Preises ist grundlegend nach Buchung der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Buchungen von Veranstaltungen bis zu sieben Tage vor dem Termin ist die Zahlung des Preises individuell mit der Auftragnehmerin abzustimmen. Die Zahlungen sind vorzugsweise per Überweisung vorzunehmen. Alternativ sind Barzahlungen möglich.

 

II. Die Teilnahme an regelmäßigen Einzel- oder Gruppenstunden im Rahmen des Kursplanes kann bis zu 60 Minuten vor dem Termin kostenfrei schriftlich (Brief, E-Mail, persönliche Nachricht bei den sozialen Medien usw.) storniert werden, anderenfalls werden 100% des Preises zur Zahlung fällig. Bei einer Nicht-Teilnahme ohne vorheriger schriftlicher Absage wird ebenfalls 100% des Preises zur Zahlung fällig. Andere Regelungen können vertraglich in Schriftform vereinbart werden.

 

III. Sonstige Veranstaltungen können wie folgt storniert werden:

 

a) 30 Tage vor dem Termin: 

kostenfrei

b) 29-8 Tage vor dem Termin:

50% des Preises wird zur Zahlung fällig.

c) 7-2 Tage vor dem Termin:

80% des Preises wird zur Zahlung fällig.

d) bis zu 24 Stunden vor dem Termin:

100% des Preises wird zur Zahlung fällig.

e) Nicht-Teilnahme ohne Absage:

100% des Preises wird zur Zahlung fällig.

 

Andere Regelungen können vertraglich in Schriftform vereinbart werden.

 

IV. Als Termin gilt der Veranstaltungstag unabhängig von der Uhrzeit.

 

V. Bei Buchungen von Veranstaltungen im Rahmen einer Kooperation stellt der Kooperationspartner der Auftragnehmerin den entsprechenden Ort (geschlossener Raum, Außenanlage o.ä.) und nach Absprache erforderliches Equipment zur Verfügung. Teilnehmer*innen buchen die Veranstaltung direkt beim Kooperationspartner, wenn keine separaten Regelungen vereinbart wurden.

 

VI. Die Auftragnehmerin kann Veranstaltungen bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit) absagen. Nach Rücksprache wird optional ein neuer Termin vereinbart.

 

5. Haftung und Erfüllungsort

 

I. Die Auftragnehmerin führt die Veranstaltungen nach besten Wissen und Gewissen durch. Eine Gewährleistung für einen Erfolg einer Veranstaltung besteht nicht.

 

II.  Der Erfüllungsort ist, wenn keine separate Vereinbarung getroffen wurde, der Kursraum der Auftragnehmerin in Riesa.

 

III. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände.

 

IV. Die Auftragsnehmerin haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen der Auftragnehmerin und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung der Auftragsnehmerin ausgeschlossen.

 

6. Datenschutz

 

Der Datenschutz ist separat geregelt.

 

7. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder diese AGB eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung wird eine Regelung aufgenommen, die von den Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

 

Großenhain, 30.11.2022